Konditionen

Rahmenbedingungen und Kosten

Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Was ist zu beachten?

Abhängig von Ihrem individuellen Versicherungstarif erstatten die Privaten Krankenkassen, Beilhilfe bzw. Heilfürsorge ganz oder anteilig eine psychotherapeutische Behandlung, wenn eine psychische Diagnose vorliegt und eine Psychotherapie notwendig, also indiziert, ist.

Sie sind als Privatversicherte/r, Beihilfe-/Heilfürsorgeberechtige/r und Selbstzahler/in mein/e direkte/r Vertragspartner/in und erhalten von mir i.d.R. 1x monatlich eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenversicherung, Beihilfe oder Heilfürsorge einreichen können. Sie erklären sich dabei bereit, die Gebühren der Behandlung innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung in voller Höhe zu entrichten, unabhängig davon, ob Sie den Betrag bereits erstattet bekommen haben.

Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten/innen (GOP) und den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbands der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen (gültig ab 01.07.2024).

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehle ich Ihnen im Vorfeld zu klären, in welchem Umfang Ihre Versicherung psychotherapeutische Leistungen erstattet. Gegebenenfalls enthält Ihr Tarif Einschränkungen hinsichtlich des Leistungsumfangs (z. B. “x Sitzungen pro Kalenderjahr”) oder eine Selbstbeteiligung (z. B. “es werden 70% der Leistungen erstattet”).

Informieren Sie sich bitte außerdem, welche Unterlagen notwendig sind und zu welchem Zeitpunkt eine Antragsstellung unter Einbezug des Gutachterverfahrens erfolgen muss. Bitte lassen Sie mir die Unterlagen bei der Entscheidung für eine Behandlung in meiner Praxis rechtzeitig zukommen. Vor Antragstellung ist außerdem die Einholung eines Konsiliarberichts notwendig, damit sichergestellt ist, dass eine Psychotherapie sinnvoll ist bzw. keine Kontraindikation vorliegt. Dies bespreche ich gern persönlich nochmal ausführlicher mit Ihnen.

Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Leistungen und Kosten.

Die therapeutischen Sitzungen umfassen dabei i.d.R. 50 Minuten (plus wenige Minuten zur Erfassung des psychischen Befunds):

  • bis zu drei psychotherapeutische Sprechstunden (GOP 812a: jeweils 134,06 Euro)
  • bis zu fünf probatorische Sitzungen (jeweils GOP 861: 100,55 Euro zzgl. GOP 801a für die Erhebung des aktuellen psychischen Befunds: 33,52 Euro)
  • einmalig zu Therapiebeginn nach den Vorgesprächen fallen Kosten für die Erhebung der biographischen Anamnese/Lebensgeschichte an (GOP 860a: 123,34 Euro)
  • bis zu 24 Kurzzeittherapie-Sitzungen (jeweils GOP 812a: 134,06 Euro zzgl. GOP 801a für die Erhebung des aktuellen psychischen Befunds: 33,52 Euro)
  • Bei der Beantragung einer Langzeittherapie ist i.d.R die Erstellung eines Berichts für den/die Gutachter/in notwendig (je nach Stundenaufwand, voraussichtlich 201,09 Euro entsprechend drei Stunden). Dieser entfällt bei Selbstzahler/innen.
  • Langzeittherapie-Sitzungen (jeweils GOP 861: 100,55 Euro zzgl. GOP 801a für die Erhebung des aktuellen psychischen Befunds: 33,52 Euro).
  • Die Kosten für Selbstzahler/innen betragen pro Sitzung 134,06 Euro.
  • Sollten Sie einen Termin kurzfristig absagen (< 24 Werktagsstunden) fällt ein Ausfallhonorar an. I.d.R. 70 % der Kosten für die ausgefallene Sitzung.

Unklarheiten und Fragen dazu können wir gern im persönlichen Gespräch klären.